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Basis (Stelenfuß): Volksbeschluβ über Ächtung politischer Verbrecher ("Blutinschrift")

Ident. Nr.: IvM 187

ObjID: obj:693555

Details (expert)

Date(s)
Mitte 5. Jh.v.Chr. (?)
Abweichende Datierung: nach der Mitte des 5. Jhs.v.Chr.
Abweichende Datierung: Ionischer Aufstand (500/499 v.Chr. - 494 v.Chr.)
Fund: 1905
Abformung / Eingang: 2. Viertel/Mitte 5. Jh.v.Chr.
Material / Technique
Marmor
Dimensions
Objektmaß: 37 x 82 x 54 cm
Höhe x Breite x Tiefe: 37 x 54 x 82 cm (Verpackungsmaß ARGE)
Gewicht: 430 kg mit Palette
Acquisition
Fundteilung

Object Description

In situ unter dem späteren Niveau des Nordmarktes gefundene Inschrift auf dem oberen Teil der Vorderseite eines Stelenfußes: Rest eines Nachtrags oder Zusatzes (Schluß eines Dekrets); stoichedon. Die darauf befindliche Stele mit dem Haupttext ist verloren.

Übersetzung (P. Herrmann, Inschriften von Milet, Band VI 1, 1997, S.197):
"[– – – – – , den Sohn (oder: die Söhne)] des Nympharetos, sowie Alkimos und Kresphontes, [die Söhne] des Stratonax, soll die auf Grund einer Blutschuld verhängte [Verbannung] treffen, sie selbst und ihre Nachkommen, und wer einen von diesen [tötet,] dem sollen 100 Statere zukommen aus dem [Vermögen] des Nympharetos. Die Epimenioi (Monatsbeamten), unter denen solche, die die Tötung vollzogen haben, sich melden, sollen das Geld auszahlen. Wenn sie es nicht tun, sollen sie selbst (diese Summe) schulden. Wenn aber die Stadt ihrer habhaft wird, sollen die Epimenioi, unter denen sie gefaßt werden, sie töten. Wenn sie sie aber nicht töten, soll jeder 50 Statere (als Strafe) schulden. Der Epimenios, der dies nicht auf die Tagesordnung setzt, soll 100 Statere schulden, und das jeweils das Amt antretende Epimenioi-Kollegium soll immer gemäß dem Beschluß handeln. Wenn sie es nicht tun, sollen sie dieselbe Strafsumme schulden."

Last updated: 18.06.2026

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Institution:

Antikensammlung