Brief zu Missständen beim Getreidetransport, griechisch
Ident. Nr.: P 6865
ObjID: obj:1486800
Details (Expert)
- Datierung
- 2. Jh. n. Chr.Genauer: nach 11. Juli 197 n.Chr.Genauer: 26. Juli 194 n.Chr.Genauer: 11. Juli 197 n.Chr.
- Geografische Bezüge
- Material / Technik
- Papyrus (Material); einseitig, beschriftet (Technik)
- Abmessungen
- Höhe x Breite: 29,9 x 36,4 cm
- Permalink
- https://id.smb.museum/object/1486800
Objektbeschreibung
Dieser griechische Papyrus ist ein Fragment eines antiken Registers, in das von verschiedenen Personen Einträge von Amtstagebüchern kopiert wurden. Antike Verwaltungsbeamte waren dazu verpflichtet, täglich ein amtliches Tagebuch zu führen. Nach Bedarf wurden bestimmte Abschnitte des Tagebuchs abgeschrieben. Die erste Kolumne enthält die Abschrift eines Berichts einer Gerichtsverhandlung vom 26. Juli 194 n. Chr., in der eine Person dagegen klagt, dass sie gleichzeitig zu zwei Liturgien (Dienstleistungen für den Staat) in zwei unterschiedlichen Dörfern im Fayum verpflichtet wurde. In der zweiten Kolumne wird ein Brief vom 11. Juli 197 wiedergegeben, der einen Erlass des römischen Statthalters (praefectus Aegypti) Aemilius Saturninus enthält. In ihm kritisiert er die schlechte Organisation des Getreidetransports und macht die geringe Anzahl an Transporteuren dafür verantwortlich. Der Getreidetransport war eine zentrale Aufgabe des Staates und eng mit dem Steuersystem verknüpft. Organisiert war er als Liturgie, d.h. die für diese Dienstleistung ausgewählten Personen mussten dem Staat mindestens drei Esel für ein Jahr zur Verfügung stellen. Zwar erhielten sie Entschädigungen für den Unterhalt der Tiere. Doch stellte eine Liturgie trotzdem eine große Belastung dar, und viele versuchten, die Anforderungen zu umgehen und die Belastung zu verringern. Teilweise geschah das auch durch illegale Vereinbarungen zwischen den Behörden und den Eseltreibern, die für den staatlichen Getreidetransport verpflichtet wurden, wie sie in diesem Text vom römischen Statthalter beklagt werden. Die von den Behörden verpflichteten Eseltreiber bekämen Unterhaltszahlungen für die drei vorgeschriebenen Esel. Tatsächlich hielten sie aber nur eine geringere Anzahl bereit, was die Behörden tolerierten. Daher fordert der Statthalter die Behörden dazu auf, die Eseltreiber zum Halten von drei Eseln zu zwingen und die Esel mit Stempeln zu markieren, um die Anzahl stets überprüfen zu können.
Bibliographie: Nach https://berlpap.smb.museum/01739/
Letzte Aktualisierung: 30.07.2026
Kontakt
Einrichtung:
Ägyptisches Museum und Papyrussammlung
E-Mail:
aemp@smb.spk-berlin.de