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Mumiensandalen (Paar) mit Streifendekor

Ident. Nr.: ÄM 11758

ObjID: obj:762541

Details (Expert)

Beteiligte
Heinrich Brugsch (18.2.1827 - 9.9.1894),
Grabungsleiter*in
Rudolf Mosse (8.5.1843 - 8.9.1920),
Mäzen*atin
Datierung
Ptolemäerzeit
Weitere Titel
Sammlungstitel: Mumiensandalen (Paar) mit Streifendekor
Übersetzung: Decorated mummy sandals (pair)
Geografische Bezüge
Abmessungen
Länge x Breite x Tiefe: 18,5 x 8 x 0,5 cm

Objektbeschreibung

Diese Mumiensandalen, die sich seit 1894 im Besitz des Ägyptischen Museums befinden, stammen aus einem unbekannten Grab in der weitläufigen Nekropole von Hawara im südöstlichen Fayûm. Das Paar gehörte aufgrund seiner Maße zu einer Mumie eines Erwachsenen, der im Verlauf der Ptolemäerzeit beigesetzt wurde. Sie waren Teil der in dieser Zeit üblichen Einzelelemente von Mumienauflagen zu denen auch Scheinsandalen mit einem Streifendekor gehört haben können.
Die Schuhe sind der Fußform des Toten angepasst, zur Mitte hin entsprechend konkav gearbeitet und weisen an den oberen Enden angedeutete Zehen auf. Nach der Grundierung sind sie in sattem rosa und ocker mit kräftigen schwarzen Umrisslinien koloriert worden. Die organische Farbe, deren Leuchtkraft die Jahrhunderte überdauert hat, ist flächig und komplett erhalten. An den Rändern verlaufen der Sandalenausformung entsprechend zwei rosafarbene und ein ockerfarbener Umrissstreifen. Sie bilden eine Art Rahmen für das abstrakte Innenmuster in rosa auf gelbem Grund, welches sich im Wesentlichen aus Blockstreifen – oben je vier und unten je fünf – zusammensetzt. Letztere sind dreigliedrig und erinnern entfernt an einen Dreizack. Sie sind mit gestrichelten Linien ausgefüllt und besitzen an den gerade abgeschnittenen oberen Enden Querstreifen und Kreuze. Diese symmetrischen Gebilde, welche auch auf anderen Funden deutlich zu erkennen sind, stellen die genähten Lederriemen dar. Sie sind in Aufsicht abgebildet, als seien sie flach auf die Sohle gedrückt worden. Auch wenn es sich nicht um echte Sandalen gehandelt hat, sind sie als Teil der Fußbekleidung des Verstorbenen Ausdruck seiner Vitalität im Jenseits, zu der auch die Fähigkeit sich zu bewegen zählte. Somit wurden die Sandalen auch nicht separat neben der Mumie beigesetzt, sondern in die Mumienbinden eingewickelt. Ein direktes Beispiel dafür ist eine ptolemäerzeitliche Mumie eines älteren Mannes bei der noch heute ein Paar Sandalen mit Streifendekor in die Umwicklung der Leinenbinden fest eingebunden ist.
(Jana Helmbold-Doyé)

Letzte Aktualisierung: 30.07.2026

Kontakt

Einrichtung:

Ägyptisches Museum und Papyrussammlung

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Hieroglyphischer Papyrus, Totenbuch des königlichen Schreibers Nacht-Amun

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Totenbücher gibt es seit dem Beginn des Neuen Reiches (um 1500 v. Chr.). In der vollständigen Ausgabe sind mehr als 200 Kapitel erhalten, man beschränkte sich aber häufig auf die wesentlichen Aussagen. Das Totenbuch wurde dem Verstorbenen in Form einer Papyrusrolle mitgegeben oder einzelne Kapitel wurden, auf Leinenbinden geschrieben, in die Mumie eingewickelt. Die Sprüche sollten dem Verstorbenen helfen, sich in der Unterwelt zurecht zu finden und sich korrekt gegenüber ihren Bewohnern, Göttern und Dämonen, zu verhalten, damit er als 'Verklärter' unter ihnen leben konnte.Bei keinem Totenbuch fehlt das 125. Kapitel, das das sogenannte 'Negative Sündenbekenntnis' enthält. In diesem rechtfertigt sich der Verstorbene vor den 42 Richtergottheiten, indem er beteuert, alle Sünden unterlassen zu haben. Die Szene zeigt das Totengericht: die Verstorbene wird zur Waage geführt, auf der ihr Herz (als Topf gezeichnet) gegen die Göttin Maat, dargestellt als hockende Frau mit einer Feder auf dem Kopf, aufgewogen wird. Hat sie maatgerecht, im Sinne der Weltordnung gelebt, wird die Verstorbene von dem mumiengestaltigen Unterweltsgott Osiris als 'gerechtfertigt' in das Jenseits aufgenommen. Besteht sie die Prüfung nicht, wird die große Fresserin, ein Untier bestehend aus Krokodilskopf, Löwenvorder- und Nilpferdhinterteil, ihr Herz endgültig verschlingen. Da für die Ägypter jede Darstellung die Realität widerspiegelt, wurde grundsätzlich ein positiver Ausgang des Gerichtes dargestellt, so dass die Verstorbene mit Hilfe dieses Papyrus sicher in die Unterwelt eintreten und das ewige Leben erreichen konnte.V. Lepper

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